Die automatische TV-Versorgung durch Ihren Vermieter endet bald. Wie werden Sie weiter fernsehen? Wir unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidung!

Wir lassen Sie nicht in die Röhre schauen und haben alle wichtigen Informationen für Mieterinnen und Mieter zum Wegfall des Nebenkostenprivilegs bzw. der Betriebskostenumlage von TV-Entgelten für Sie auf dieser Seite zusammengefasst.

Was ändert sich und warum?

Zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Bereich der Telekommunikation hat die Bundesregierung 2021 Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen. Die Maßnahmen betreffen auch den Fernsehempfang. Derzeit erhalten viele Mieter in Mehrfamilienhäusern oft eine automatische TV-Grundversorgung. Das bedeutet, dass die Kosten für einen TV-Anschluss bereits in den Nebenkosten enthalten sind (Nebenkostenprivileg). Dazu hat der Vermieter einen Sammelvertrag z. B. mit der RFT Kabel abgeschlossen und die Kosten für den TV-Anschluss bisher über die Betriebskosten abgerechnet. Diese Art der Abrechnung ist ab dem 1. Juli 2024 per Gesetz dann nicht mehr zulässig.

Was muss ich tun, um weiterhin fernsehen zu können?

Wer weiterhin wie gewohnt fernsehen möchte, muss selbst einen TV-Vertrag mit einem Netzanbieter wie der RFT Kabel abschließen. Unser Tipp: Schließen Sie noch vor dem Umstellungstermin einen TV-Vertrag ab – für einen nahtlosen Fernsehempfang.  Warten Sie aber bitte, bis Sie die Schreiben von Ihrem Vermieter und der RFT Kabel erhalten haben. Darin finden Sie alle Informationen und weitere nützliche Hinweise.

Sie haben die Wahl: Für welchen TV-Empfang entscheiden Sie sich?

Ein Vorteil des Wegfalls des Nebenkostenprivilegs ist, dass Sie nur für die Leistungen bezahlen, die Sie auch tatsächlich nutzen möchten. Im Brandenburgnetz der RFT Kabel haben Sie nun die Möglichkeit, zwischen einem TV-Angebot über den Kabelanschluss oder Fernsehen über den Internetanschluss (IPTV) zu wählen.

Wie erfolgt die Umstellung des sogenannten „Sammel- auf Einzelinkasso“ in den Mehrfamilienhäusern, die von RFT Kabel versorgt werden?

Die Umstellung wird mit den Vermietern individuell vereinbart. Bis spätestens Ende Juni 2024 erfolgt sie jedoch in allen durch die RFT Kabel versorgten Mehrfamilienhäusern. Dazu erhalten alle Mieter/-innen jeweils ein Schreiben von ihrem Vermieter und von der RFT Kabel. Darin zu finden ist der genaue Umstellungstermin, die monatlichen Entgelte sowie weitere Informationen zum Abschluss eines eigenen TV-Vertrages.

 

Mehr zum Thema - schnell erklärt

Sehen Sie im Video, was sich ab 1. Juli beim TV-Empfang ändert, ob Sie reagieren müssen und wenn ja, was zu tun ist.

RFT-Geschäftsführer Stefan Tiemann erklärt im Podcast, was jetzt zu beachten ist und welche Alternativen es für den Fernsehempfang gibt.

 

Unsere Fernsehwelten & Neue TV-Angebote für Sie

Fernsehen über den
Kabelanschluss

TV Standard

  • mit rund 180 TV- und Radiosendern (viele davon in HD)
  • inkl. 4K-SendernVoraussetzung für den Empfang ist ein entsprechendes Empfangsgerät.
  • bildgewaltige HD-Einsteigerpakete Basis-HD und Basis-HD & Emotion
  • HD-Ergänzungspakete Premium-HD und Family-HD
  • erweiterbar mit zusätzlichen internationalen Senderpaketen in russischer, polnischer, türkischer und italienischer Sprache
  • Sky-Pakete und WOW-Angebote zubuchbar
ab
9,90
mtl.

Voraussetzung für die Leistungen der RFT Kabel ist ein Anschluss an das Brandenburgnetz der RFT Kabel. Anschlüsse der RFT Kabel sind in weiten Teilen des Landes Brandenburg verfügbar. Leistungserbringung vorbehaltlich technischer Realisierbarkeit.

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat.

Preise gelten für Neu- & Bestandskunden, zzgl. Hardware und Aktivierungsentgelt. Preise inkl. 19 % MwSt. Änderungen vorbehalten.

Fernsehen über den
Internetanschluss

RFT choice start

  • ca. 100 Live-TV- und 84 Radiosender
  • intuitive und informative Benutzeroberfläche
  • Empfehlungsdienst (Serien aufgrund von Vorlieben angezeigt bekommen)
  • auf bis zu 2 Set Top Boxen nutzbar (keine App Nutzung)
  • 1 Stream
  • Pause-/Weiter-Funktion (bis zu 90 min)
ab
9,49
mtl.

Vertragsbedingungen:
Voraussetzung für die Leistungserbringung ist ein Internetanschluss der RFT Kabel mit mindestens 30 Mbit/s (28 Mbit/s) Downloadgeschwindigkeit sowie die technische Verfügbarkeit & Funktionalität. Preise gelten für Neukunden. Zzgl. Hardware. Preise & Tarife sowie Paketdetails entnehmen Sie den Preislisten. Preise inkl. 19 % MwSt.. Zzgl. Bereitstellungsentgelt. Mindestvertragslaufzeit: 12 Monate. Kündigungsfrist: 1 Monat nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Es gelten die AGB: RFT Kabel Brandenburg GmbH, RFT Kabel Nord GmbH, ergänzende Geschäftsbedingungen RFT Kabel Brandenburg GmbH, RFT Kabel Nord GmbH für RFT choice. Änderungen vorbehalten.

Eine RFT choice Set Top Box (STB) ist Voraussetzung für den Empfang und wird dem Kunden mietweise zur Nutzung überlassen. Diese verbleibt im Eigentum der RFT. Nach Vertragsbeendigung ist diese vollständig & unbeschädigt an RFT zurückzugeben.

zzgl. RFT choice Set Top Box für 5,99 € mtl.Eine RFT choice Set Top Box ist Voraussetzung für den Empfang von RFT choice und wird dem Kunden mietweise zur Nutzung überlassen. Die Box bleibt Eigentum der RFT Kabel. Nach Vertragsbeendigung ist die Box vollständig und unbeschädigt an RFT Kabel zurückzugeben. Nähere Details finden Sie in den AGB RFT choice.

Flexibles Fernsehen über den
Internetanschluss

RFT choice comfort

  • ca. 100 Live-TV-Sender (ca. 85 in HD) und 84 Radiosender
  • intuitive und informative Benutzeroberfläche
  • Empfehlungsdienst (Serien aufgrund von Vorlieben angezeigt bekommen)
  • auf bis zu 5 Endgeräten (TV, Laptop, Tablet, Smartphone) nutzbar
  • bis zu 3 Streams gleichzeitig
  • Pause-/Weiter-Funktion (bis zu 90 min)
  • Restart und 7 Tage Replay (Sendungen bis zu 7 Tage zurückspulen)
  • Aufnahmefunktion - bis zu 3 Sendungen gleichzeitig aufnehmen, Serien- & Einzelaufnahmen
  • inkl. 100 Stunden Aufnahmespeicher (erweiterbar bis 300h)
  • integrierte Videothek für aktuelle Kinofilme und inkl. Mediatheken
  • über RFT choice-App auf bis zu 3 Endgeräten parallel fernsehen
  • Streamübergabe (Multiroom-Funktion)
ab
13,99
mtl.

Vertragsbedingungen:
Voraussetzung für die Leistungserbringung ist ein Internetanschluss der RFT Kabel mit mindestens 30 Mbit/s (28 Mbit/s) Downloadgeschwindigkeit sowie die technische Verfügbarkeit & Funktionalität. Preise gelten für Neukunden. Zzgl. Hardware. Preise & Tarife sowie Paketdetails entnehmen Sie den Preislisten. Preise inkl. 19 % MwSt.. Zzgl. Bereitstellungsentgelt. Mindestvertragslaufzeit: 12 Monate. Kündigungsfrist: 1 Monat nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Es gelten die AGB: RFT Kabel Brandenburg GmbH, RFT Kabel Nord GmbH, ergänzende Geschäftsbedingungen RFT Kabel Brandenburg GmbH, RFT Kabel Nord GmbH für RFT choice. Änderungen vorbehalten.

Eine RFT choice Set Top Box (STB) ist Voraussetzung für den Empfang und wird dem Kunden mietweise zur Nutzung überlassen. Diese verbleibt im Eigentum der RFT. Nach Vertragsbeendigung ist diese vollständig & unbeschädigt an RFT zurückzugeben.

zzgl. RFT choice Set Top Box für 5,99 € mtl.Eine RFT choice Set Top Box ist Voraussetzung für den Empfang von RFT choice und wird dem Kunden mietweise zur Nutzung überlassen. Die Box bleibt Eigentum der RFT Kabel. Nach Vertragsbeendigung ist die Box vollständig und unbeschädigt an RFT Kabel zurückzugeben. Nähere Details finden Sie in den AGB RFT choice.

BUCHEN SIE JETZT IHREN FERNSEHANSCHLUSS!

Wählen Sie hier bitte aus, welche derzeitige Vertragssituation auf Sie zutrifft. So können wir Ihnen noch zielgerichteter helfen:

Ich bin bereits Kunde/Kundin der RFT Kabel

und habe folgende Verträge noch dazu gebucht:

IHRE VORTEILE BEI ABSCHLUSS EINES EIGENEN TV-VERTRAGS MIT RFT KABEL

Der Vertrag mit uns beginnt erst, wenn die TV-Versorgung über Ihren Vermieter endet, sprich: keine doppelten Kosten.

Aufwertung Ihres TV-Anschlusses mit vielen weiteren Zusatzangeboten – von TV-Zusatzpaketen bis hin zu Internet- und Telefonanschluss ist alles möglich. Sie haben die freie Wahl!

Fragen und Antworten

Woran erkenne ich, dass mein TV-Anschluss von RFT Kabel ist?

Wurden Sie von Ihrem/Ihrer Vermieter/-in über die Umstellung der TV-Versorgung informiert? Dann ist dies ein sicheres Zeichen dafür, dass Sie Fernsehen über das Brandenburgnetz der RFT Kabel empfangen. Andernfalls fragen Sie bei Ihrer Hausverwaltung nach.

Was sollte ich jetzt tun?

Um weiterhin und wie gewohnt unser umfangreiches Fernsehangebot inkl. HD-und 4K-Sendern sowie dem kostenfreien Musikstreaming-Angebot zu empfangen, ist der Abschluss eines eigenen TV-Standard-Vertrags erforderlich. Gerne fragen Sie den Vertrag gleich online an oder Sie lassen sich durch unsere Mitarbeiter/-innen in den Kundencentern beraten.

Wie erfolgt die Umstellung des Kabelanschlusses?

Sie werden in einem gesonderten Schreiben des Vermieters bzw. der Hausverwaltung über die automatische Beendigung der TV-Versorgung informiert. Sobald die TV-Entgelte nicht mehr über die Mietnebenkosten abgerechnet werden, wird die TV-Versorgung eingestellt.
Für einen nahtlosen Übergang sollten Sie daher schon jetzt einen eigenen Fernsehvertrag mit RFT Kabel abschließen. Sie zahlen selbstverständlich erst für den eigenen Vertrag, wenn die TV-Versorgung nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet wird.

Ist nach der Umstellung ein Sendersuchlauf notwendig?

Nein. Nach der Umstellung ist kein Sendersuchlauf nötig. Der Fernsehempfang läuft ohne Unterbrechung weiter.

Muss ich am Tag der Umstellung etwas beachten?

Nein. Sollten Sie sich für den TV-Standard-Vertrag entschieden haben, bleibt alles wie gehabt. Die Umstellung erfolgt im Hintergrund und Sie müssen nichts weiter tun.

Haben Sie sich für einen RFT choice Vertrag entschieden, müssen Sie die RFT choice Set Top Box selbst in Betrieb nehmen, um weiter Fernsehen zu schauen.

Ich habe auch Telefon bei der RFT Kabel gebucht. Was muss ich beachten?

Zur Nutzung des Telefonanschlusses der RFT Kabel ist ein aktiver TV-Anschluss oder Internetvertrag mit der RFT Kabel Voraussetzung. Wir beraten Sie gerne zu Ihrer individuellen Vertragssituation. Wir beraten Sie gerne zu Ihrer individuellen Vertragssituation!

Betrifft die Umstellung auch meinen Internettarif?

Nein. Aber wenn Sie durch RFT Kabel bereits mit Glasfaserinternet versorgt werden, bietet es sich an, auch den neuen Fernsehanschluss bei uns zu buchen. So erhalten Sie beide Leistungen bequem von einem Netzanbieter.

Muss ich die TV-Versorgung bei meiner Hausverwaltung kündigen?

Nein, das ist nicht erforderlich. Die bisherige TV-Versorgung ist vertraglich mit Ihrem Vermieter/ Ihrer Vermieterin geregelt. Um weiterhin Fernsehen zu empfangen, schließen Sie einen eigenen TV-Standard-Vertrag oder einen RFT choice-Vertrag mit uns ab.

Was passiert, wenn ich keinen TV-Anschluss buche?

Wenn Sie keinen eigenen TV-Vertrag abschließen, werden Sie bald nicht mehr fernsehen können. Buchen Sie daher rechtzeitig einen Fernsehanschluss!

Warum sollte ich einen TV-Standard-Vertrag schon jetzt buchen?

Wir empfehlen Ihnen schon heute den TV-Standard-Vertrag abzuschließen. Schnell geht im Alltagstrubel etwas unter. Durch die frühzeitige Buchung stellen Sie sicher, dass Sie unabhängig von der Abschaltung und ohne Unterbrechung wie gewohnt Fernsehen empfangen. Die Kosten für den neuen Vertrag fallen selbstverständlich erst an, wenn die Fernsehversorgung nicht mehr über die Nebenkosten berechnet werden können.

Betrifft die Umstellung auch mein(e) HD-oder Fremdsprachen-Paket(e)?

Voraussetzung für den Empfang der TV-Zusatzpakete der RFT Kabel ist unser TV-Standard-Paket. Ohne Vertrag wird die Fernsehversorgung über das Kabelnetz demnächst eingestellt und Sie können die gebuchten HD-Sender nicht mehr empfangen. Gerne beraten wir Sie zu Ihrer individuellen Vertragssituation.

 

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Wir helfen Ihnen gerne dabei, das richtige Produkt für Sie zu finden!

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